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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Wer ist verantwortlich für die GEAK®-Entwicklung?Der GEAK® ist ein Instrument der Kantone für welches die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK; www.endk.ch) verantwortlich ist.
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Was heisst GEAK®?GEAK® ist die Abkürzung von Gebäudeenergieausweis der Kantone.
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Was ist der GEAK®?Der GEAK® ist die offizielle Energieetikette für jedes Wohngebäude (Schule, Hotels) und zeigt die Energieklasse von Gebäudehülle und Gebäudetechnik an. Als Zertifizierungsgrundlage gelten schweizweit die gleichen Kriterien und Berechnungswerte.
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Wer kann einen GEAK® ausstellen?Der GEAK® kann nur von zertifizierten GEAK®-Experten ausgestellt. Eine Liste der zertifizierten Experten ist hier zu finden.
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Wer kann einen GEAK® beantragen?Nur der Gebäudeeigentümer kann einen GEAK® in Auftrag geben.
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Kann ich meinen GEAK® von einem anderen Experten überarbeiten lassen?Ja, der Gebäudeeigentümer kann die Übertragung des GEAK®s veranlassen. Die GEAK®-Betriebszentrale führt die Übertragung auf Antrag des Gebäudeeigentümers aus. Das Übertragungsformular kann hier bezogen werden.
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Bleibt der GEAK® bei einem Hausverkauf gültig?Der GEAK® wird auf das Gebäude ausgestellt und bleibt bei einem Eigentumswechsel gültig. In diesem Falle geht der GEAK® auf den neuen Gebäudeeigentümer über.
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Kann ich als Mieter einen GEAK® beantragen?Nein, nur die Gebäudeeigentümer sind legitimiert einen GEAK® zu beantragen.
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Kann der GEAK® für ein gemischtes Wohn- und Geschäftshaus ausgestellt werden?Dies ist nur möglich, wenn eine Nutzung klar dominiert, sprich mindestens drei Viertel des Gebäudes ausmacht.
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Gibt es eine Pflicht, den GEAK® für mein Gebäude erstellen zu lassen?"Nein. Jedoch ist der GEAK® in wenigen Kantonen bei Handänderungen und für den Erhalt von Fördergeldern obligatorisch.
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Sind Konsequenzen zu befürchten, wenn der GEAK® ein schlechtes Resultat aufweist?"Nein, dem ist nicht so. Der GEAK® zeigt den energietechnischen Zustand eines Gebäudes auf und gibt Hinweise zu dessen Erneuerung. Eine tiefe Klassierung beim GEAK weist grundsätzlich auf einen unnötig hohen Energieaufwand für die Beheizung und meistens auch auf eine verminderte Behaglichkeit für die Bewohner hin. Die Daten sind nicht öffentlich zugänglich.
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Gibt es eine Verpflichtung, bei Sanierungen am Haus eine neue Version des GEAK® erstellen zu lassen?"Nein, eine Verpflichtung existiert nicht. Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten verliert jedoch der bestehende GEAK® seine Aussagekraft, da sich die Datengrundlage geändert hat. Daher wird eine Aufdatierung nach dem Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten als Erfolgskontrolle empfohlen. Die Aufdatierung ist weniger zeitaufwändig und kostengünstiger als die Erstellung eines neuen GEAK®.
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Wie sind die Klassierungen der Energieetikette einzustufen?Energieetiketten: Ein Neubau, unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, entspricht der Klasse B. Gebäude mit einer weitgehenden Altbausanierung, jedoch mit deutlichen Lücken oder ohne den Einsatz von erneuerbarer Energie, fallen üblicher Weise in die Klasse D. Gebäude, die teilweise gedämmt wurden sowie einen Einsatz einzelner neuer Haustechnikkomponenten aufweisen, entsprechen ungefähr der Klasse E. Die Klasse G umfasst alle unsanierten, älteren Gebäude.
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Welcher GEAK®-Klasse entsprechen MINERGIE®-Häuser?Die Gebäudestandards von MINERGIE® sind im Gebäudeenergieausweis nicht direkt ablesbar. MINERGIE® ist anders definiert und stellt weitergehende Anforderungen. So wird bei MINERGIE® eine Lüftungsanlage vorgeschrieben, und es sind Vorgaben bezüglich Wohnkomfort einzuhalten. Grundsätzlich entsprechen MINERGIE®-Modernisierungen mindestens der GEAK®-Klasse C oder höher. MINERGIE®-Neubauten entsprechen mindestens der Klasse B und MINERGIE-P®-Gebäude der Klasse A. Die Umkehrung gilt aber nicht: Gebäude mit einer guten GEAK®-Klassierung entsprechen nicht automatisch dem MINERGIE®-Standard.
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Wie lange ist ein GEAK® gültig?Der GEAK® ist für eine Dauer von 10 Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer gilt, solange keine wesentlichen Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, welche sich z.B. auf den Heizwärmebedarf auswirken.
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Die kantonalen Energiegesetze sind nicht einheitlich. Gibt es beim GEAK auch kantonale Unterschiede?Es gibt nur einen GEAK und gesamtschweizerisch nur eine Klassierung. Diese basiert auf dem Grenzwert für Neubauten der aktuellen Musterverordnung der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008). Eine Anpassung der Berechnungen auf MuKEn 2014 ist in Planung und soll bei der Klassifizierung keine Änderung nach sich ziehen.
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Wer bestimmt die Zertifizierungskriterien?Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) legt die GEAK-Kriterien und -Anforderungen fest. Die GEAK-Betriebszentrale betreut die Dossiers und legt sie der Zertifizierungs-Kommission zum Entscheid vor. Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern der EnDK-Arbeitsgruppe GEAK zusammen.
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Warum wird die Zertifizierung als GEAK-Experte so restriktiv gehandhabt?Die Ausstellung eines GEAK braucht fundiertes Hintergrundwissen. Das Online-Tool liefert lediglich den Rahmen und die Textvorschläge. Fehlendes Expertenwissen würde zu ungenügend qualifizierter Aussage über die untersuchten Gebäude führen.
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Was ist unter der Effizienz der Gebäudehülle zu verstehen?Die Effizienz der Gebäudehülle beschreibt die Qualität des Wärmeschutzes der Gebäudehülle. Diese beinhaltet die Wärmedämmung von Wand, Dach, Böden und Fenstern. Ebenfalls einbezogen werden Wärmebrücken (z.B. Balkone) und die Gebäudeform. Die Effizienz der Gebäudehülle ist die wichtigste Grösse zur Beurteilung des Wärmebedarfs eines Gebäudes.
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Was umfasst die Gesamtenergieeffizienz?Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes umfasst neben dem Heizwärmebedarf auch die Gebäudetechnik – sprich die Wärmeerzeugung inklusive Warmwasser – und den Elektrizitätsbedarf. Die eingesetzten Energieträger werden gewichtet: Kommen erneuerbare Energie und/oder eine Wärmepumpe zum Einsatz, führt dies zu einer besseren Bewertung.
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Was sind die typischen Merkmale der GEAK-Klasses in der Energieetikette?
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Wie beantrage ich einen GEAK®?Der GEAK® kann direkt online über den GEAK® Rechner beantragt werden. Bitte folgen Sie dazu den Schritten im GEAK® Kostenrechner.
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Wie kann ich einen Besichtigungstermin buchen/ändern/stornieren?Der Besichtigungstermin kann im Anschluss an die Beantragung des GEAK®s (über den GEAK® Kostenrechner) gebucht werden. Der Termin kann jederzeit online geändert oder storniert werden. Bei kurzfristige Terminänderungen bitten wir Sie diesen telefonisch (+41 44 586 49 49) mitzuteilen, Danke
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Was kostet ein GEAK®?Die Kosten für den GEAK® varieren aufgrund des zu analysierenden Gebäudetypes und können direkt mit der Hilfe unseres GEAK® Kostenrechner's online eruiert werden.
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Wie viel Zeit benötigt ein GEAK®?ECOLUTION bietet eine schnelle und einfache online Beantragung des GEAK®s und Auswahl eines Besichtigungstermines. Ab der Gebäudeaufnahme vor Ort rechnen wir von bis zu 15 Arbeitstagen für die Ausstellung des GEAK®s. In dringenden Fällen kann gegen einen Aufpreis eine schnellere Dienstleistungsbwicklung telefonisch vereinbart werden.
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Was bietet ECOLUTION mehr als andere Anbieter?ECOLUTION bietete folgende Mehrwerte an: Einfache und kostentransparente online Beantragung Erfahrung und Qualität Persönliche Nachbesprechung Vermittlung mit Fachpartnern Zusammenfassung des Beratungsberichtes (GEAK®Plus)
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Könnt Ihr mir helfen mein Gebäude für die Zukunft zu rüsten?Ja, dank dem GEAK®Plus erhalten Sie bis zu drei Sanierungsvarianten, für eine Modernisierung Ihres Gebäudes. Durch die Umsetzung der Sanierungsmassnahmen wird Ihr Gebäude nachhaltig aufgerüstet.
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Wann fängt die Dienstleistung von ECOLUTION an und wann hört sie auf?ECOLUTION unterstütz Dich von der Beweggründung der Beantragung des GEAK®s bis zur Umsetzung der Sanierungsmassnahmen durch unsere Fachpartnern. Als separate Dienstleistung bietet ECOLUTION die Beantragung und Abwicklung von kantonalen Förderbeiträgen sowie die Aufdatierung nach Abschluss der Sanierungsarbeiten als Erfolgskontrollen an.
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Welche Dokumente werden für einen GEAK® benötigt?Für die Ertsellung des GEAK® Ausweises sind folgende Unterlagen notwendig: Grundrisse aller beheizten Geschosse Fassadenpläne N, O, S, W Falls die Daten vorliegen, bitten wir den Gebäudeeigentümer die Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser und Strom für den Zeitraum von mindestens drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Die Berechnung des GEAK® ist auch mit fehlenden Verbrauchsdaten möglich, seine Aussagekraft wird aber geschwächt.
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Sind meine Daten bei ECOLUTION sicher?Ja, ECOLUTION gewährleistet den Datenschutz. Nur ECOLUTION als Auftragnehmer hat Zugang zu den Daten der von ihnen geprüften Gebäude. Ausserdem können die Kantone im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben den GEAK® von Gebäuden mit Standort in ihrem Hoheitsgebiet überprüfen (z.B. wenn Förderprogramme mit einer Klassenverbesserung des GEAK® verbunden sind). Statistische Auswertungen der Kantone und des Bundes werden mit anonymisierten Daten vorgenommen.
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Wieso lohnt es sich einen GEAK® bzw. GEAK®Plus zu erstellen?Mit einem GEAK® erhalten Sie eine Auskunft über den Zustand und der Schwachstellen der Gebäudehülle sowie der Gebäudetechnik. Die Ettikierung des Gebeäudes in die Energieklassen (A bis G) kann zu einer Aufwertung der Liegenschaft führen. Dieser bietet einer potenziellen Käuferschaft Sicherheit. Der GEAK®Plus bietet zustätzlich folgende Vorteile: Der Beratungsbericht zeigt energetische Sanierungsvarianten Ihres Gebäudes auf. Diese Varianten enthalten eine Schätzung der Investitionskosten, der künftigen Energieeinsparungen und den potenziellen Förderbeiträgen des Bundes und der Kantone. Man hat mit einem GEAK® Plus Anrecht auf mehr als 10‘000.- Fördergelder aus dem Gebäudesprogramm des Bundes under Kantone. Sie können von vergünstigten Konditionen bei Hypotheken profitieren und damit Ihre Sanierungsmassnahmen vorantreiben.
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Ich habe meinen GEAK® verloren, habt ihr eine Kopie?"Bei Verlust besteht die Möglichkeit ein Duplikat des GEAK® Ausweises zu beantragen. Die Kosten für die Kopie und den Versand werden entsprechend in Rechnung gestellt.
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Lohnt sich ein GEAK® finanziell?Die Beantragung eines GEAK®s ist einerseits sehr kostengünstig und zeigt andererseits den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes auf. Vorallem der GEAK®Plus lohnt sich, da dieser nebem dem aktuellen Zustand auch massgeschneiderte Sanierungsmassnahmen und die damit verbundenen energetischen Kosteneinsparungen, Investitionskosten sowie kantonale Förderbeiträge für die Sanierungsmassnahmen aufzeigt. Kurz gesagt, ist es ein kostengünstiges Instrument um optimale Sanierungsmassnahmen an Ihrem Gebäude umsetzten zu lassen und gleicherseits von kantonalen Förderbeiträgen zu profitieren.
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Könnt ihr mir gute Fachpartner für meine Sanierungsmassnahmen empfehlen?ECOLUTION verfügt über ein breites Netzwerk von regionalen und nationalen Fachpartnern, welche Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Sanierungsmassnahmen unterstützten. Falls Sie daran interessiert sind, bitten wir Sie direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
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Sollte der GEAK®Plus vor oder nach einer Sanierung erstellt werden?ECOLUTION empfiehlt beides, da der GEAK®Plus eine gute Basis für den Sanierungsentscheid bildet. Dies insbesondere wenn er in Zusammenhang mit einer Sanierungsberatung angeboten wird und bei Fördergeldanträgen von den Kantonen einverlangt werden kann. die Aufdatierung eines bestehenden GEAK®Plus nach der Sanierung weniger zeitaufwändig und günstiger ist.
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Muss für ein GEAK® eine Gebühr bezahlt werden?Ja, ECOLUTION muss für jede GEAK®-Publikation CHF 60.– bezahlen und CHF 20.– für eine Aufdatierung. Für das Erstellen eines GEAK®Plus Beratungsberichts wird nur einmal pro Objekt eine Gebühr von CHF 90.- fällig. Total mit einem ersten GEAK® Ausweis betragen die Kosten CHF 150.-. Die Gebühr ist bereits in der Rechnungsstellung enthalten.
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Wie wird der GEAK® erstellt?ECOLUTION nimmt bei einer Begehung alle relevanten Daten mit dem Eigentümer auf. Mit Hilfe des GEAK®-Online Tools wird anschliessend der GEAK® und GEAK®Plus erstellt. Der GEAK® besteht aus einem 4-seitigem Dokument (offizielle Energieetikette). Der GEAK® Plus bzw. GEAK®Plus Beratungsbericht ist ein zusätzliches Dokument und umfasst 50-70 Seiten. ECOLUTION bietet ein Faktenblatt (eine A4-Seite) an, in welchem die wichtigsten Zahlen und Fakten des sehr umfangreichen GEAK®Plus verständlich dargestellt werden. Im Anschluss erhalten Sie (Eigentümer) einerseits eine elektronische Version und andererseits eine Version im Papierformat als Dikussionsgrundlage für die persönliche Nachbesrpechung.
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Gibt es Förderbeiträge für den GEAK®?Ja, die Kantonen gewähren unterschiedlich hohe Förderbeiträge für die Erstellung eines GEAK®Plus. Diese Förderbeiträge werden von ECOLUTION bei den Kantonen angefordert und sind direkt im GEAK®-Rechner berücksichtigt bzw. werden von Ihrem GEAK® Preis in Abzug gebracht. Dementsprechend behaltet sich ECOLUTION (Leistungserbringer) das Recht vor, den kantonalen Förderbeitrag einzubehalten. Mit wenigen Ausnahmen werden für den standard GEAK® keine Förderbeiträge gewärt.
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Was mache ich wenn ich die notwendigen Dokumente für die Erstellung des GEAK®s nicht besitze?ECOLUTION bietet eine Zusatzdienstleistung für die Aufnahme der berechnungsrelevanten Masse an. Bitte wählen Sie direkt im GEAK®Rechner aus, dass keine Grundrisse und Fassadenpläne vorhanden sind.
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Für welche Gebudetypen stellt ECOLUTION den GEAK® aus?ECOLUTION stellt den GEAK® grundsätzlich für Ein- und Mehrfamilienhäuser (EFH und MFH) aus. Falls Sie einen GEAK® für einfache Verwaltungs- und Schulbauten sowie für Restaurants und Hotels wünschst, bitten wir Dich uns direkt zu kontaktieren.
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Kann ich Rekurs einlegen, falls ich mit dem GEAK® Resultat nicht einverstanden ist?"Falls Sie aus irgendeinem Grund mit Ihrem GEAK® nicht zufrieden sind, dann benachrichtigen Sie uns bitte sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen nach der Nachbesprechung und Erhalt der Leistung. Bei berechtigter Beanstandung wir die Leistung nachgebessert. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Falls Sie sich entscheiden einen weiteren GEAK® ausarbeiten zu lassen(z.B. bei einem anderen Anbieter, bitten wir Sie zu beachten, dass nur der zuletzt ausgestellte GEAK® gültig ist.
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Ist ECOLUTON als GEAK® Experte zertifiziert?Ja, ECOLUTION ist als GEAK®-Experte zertifiziert und bemüht sich stetig die Expertenzetifizierung alle fünf Jahre zu erneuern.
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Was ist der inhaltliche Unterschied zwischen dem GEAK® und GEAK®Plus?Der GEAK®Plus ist eine Erweiterung zum Standard-GEAK® und beinhaltet einen detaillierten Beratungsbericht (ca. 30 Seiten). Mit dem GEAK®Plus werden bis zu drei auf Dein Gebäude zugeschnittene Varianten zur energetischen Modernisierung aufgezeigt inkl. Investitionskosten und Förderbeiträge der Gebäudeprogramme des Bundes und der Kantone.
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Kann ich bei ECOLUTION eine Aufdatierung meines GEAK®s beantragen?Falls Du bei ECOLUTION Deinen GEAK®Ausweis ausgestellt und relevante Sanierungsmassnahmen umgesetzt hast, können Sie die Leistung zur Aufdatierung Ihres GEAK®s direkt online buchen.
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Welche Sanierungsmassnahmen profieren von Förderbeiträgen?Sanierungsmassnahmen, welche für Förderbeiträge qualifizieren unterscheiden sich je nach Kanton. Hier (https://www.endk.ch/de/energiepolitik-der-kantone/foerderung?set_language=de) findest Du weitere Informationen zu den einzelnen Kantone.
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Kann ECOLUTION meine Förderbeiträge für mich beantragen?Gerne übernehmen wir für Sie die Beantragung und Abwicklung der Kantonlen Förderbeiträgen. Diesen zusätzlichen Service können Sie direkt online buchen.
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Wann soll ich meine Förderbeiträge beantragen?Es ist dringend zu empfehlen, die Förderbeiträge vor der Umsetzung der Sanierungsmassnahmen bei der zuständigen kantonalen Stelle einzureichen, damit einem die Gutsprache der Förderbeiträge zugesichert wird. Im Anschluss kann man mit der Modernisierung beginnen.
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Was ist das Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone?Das Gebäudeprogramm ist das wichtigste Förderinstrument im Gebäudebereich. Das Programm wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und die Kantone sind hauptverantwortlich für dessen Umsetzung. Die Finanzierung des Gebäudeprogramms erfolgt aus der CO2-Abgabe und aus Fördergeldern der Kantone. Hauptziel des Gebäudeprogramms ist es, den CO2-Ausstoss des Schweizer Gebäudeparks erheblich zu reduzieren und den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu senken.
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Gibt es auch Förderbeiträge von den Gemeinden?Ja, neben dem Bund und den Kantonen gibt es von Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen weitere Förderprogramme. Hier erhalten Sie eine Auflistung aller Energie-Förderprogramme ahand der Postleitzahl des Gebäudestandorts. Die Beiträge der Förderstellen können in Einzelfällen kumuliert werden. Beachten Sie bitte, dass sie sich jedoch manchmal gegenseitig ausschliessen.
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Bieten Banken bessere Konditionen für energetische Sanierungen?Ja, immer mehr Banken gewähren für energetische Sanierungen oder für besonders energieeffizientes Bauen Vorzugskonditionen. Diese allerdings nicht bedingungslos: Die Sanierungsmassnahmen müssen mehr als nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. So gewähren Banken beispielsweise Spezialhypotheken auf Minergie- und Minergie-P-Sanierungen, Photovoltaik- und Solaranlagen oder auf Wärmepumpen.
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Welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gibt es?Es gilt prinzipiell, dass werterhaltende Investitionen von den Steuern abziehbar sind, wertvermehrende Investitionen (z.B. der Bau eines Wintergartens oder der Ausbau eines Dachstockes) hingegen nicht. Was werterhaltend und was wertvermehrend ist, unterscheidet sich kantonal. Das neue Steuerharmonisierungsgesetzt (StHG) schafft ab 1. Januar 2020 mehr Klarheit, u.a. können ab dann Investitionskosten in die Energieeffizienz auch ohne Etappierung über drei aufeinanderfolgende Jahre verteilt als werterhaltende Investitionen von den Steuern abgezogen werden.
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Erhöht eine energetische Sanierung das Marktpotenzial?Eine energetische Sanierung zahlt sich für die Eigentümer in der Regel aus. Aufgrund des höheren Wohnkomforts und de nachhaltigen Modernisierung gewinnt das Objekt an Attraktivität auf dem Liegenschaftenmarkt. Zudem liefert der GEAK®Plus (mit einer hohen Energieklasse) mehr Sicherheit für die Käuferschaft.
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Renditeliegenschaften: Welcher Anteil der Investitionen kann als wertvermehrend auf die Mieten umgelegt werden?Vermieter können wertvermehrende Investitionen auf den Mietzins überwälzen, unter Abzug der erhaltenen Fördergelder. Bei einer umfassenden Sanierung (gemäss Artikel 14 Absatz 1 VMWG), die über den normalen Unterhalt hinausgeht und mehrere Gebäudeteile umfasst, können 50 bis 70 Prozent der Investition als wertvermehrend geltend gemacht werden. Gleichzeitig sinken nach einer energetischen Sanierung die Nebenkosten für Energie und Strom. In vielen Fällen kompensieren die tieferen Nebenkosten den Mietzinsaufschlag sogar. In anderen Fällen wiederum kann der nach einer umfassenden Sanierung deutlich höhere Wohnkomfort eine moderate Erhöhung des Mietzinses rechtfertigen.
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Wann ist eine energetische Sanierung wirtschaftlich?Eine Sanierung ist wirtschaftlich, wenn über den gesamten Betrachtungszeitraum die positiven Geldflüsse (eingesparte Energie- und Betriebskosten, Fördergelder, Steuerersparnisse) die negativen (Investitionskosten) überwiegen. Nicht mit einberechnet sind dabei der Zugewinn an Wohnkomfort, die verhinderte Umweltbelastung oder der gestiegene Marktwert der Liegenschaft.
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Lohnt es sich, eine besonders hohe Energieeffizienz (z.B MINERGIE P) anzustreben?"Ja, ofmals lohnt es sich, eine besonders hochwertige energetische Sanierung anzustreben, verbunden mit der Vergabe eines entsprechenden Labels (z.B. Minergie-P). Dies wird zunehmend auch durch die Banken/Hypothekargeber gefördert. Ein anerkanntes Label garantiert nebst Energieeffizienz einen hohen Wohnkomfort und eine hochwertige, nachhaltige Bauweise, was sich meist auch auf den Marktwert der Liegenschaft niederschlägt.
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Was sind eure Zahlungsbedingugen?Ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto, ab Rechnungsdatum. Übersteigt das Auftragsvolumen CHF 5'000.- stellen wir wie folgt Rechnung: 50% bei Auftragserteilung, 10 Tage ab Rechnungsdatum Restliche 50% nach Abnahme, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum Für verspätete Zahlungen ist ab dem 11. bzw. 21 Tag ein Verzugszins von 5% geschuldet.
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Was passiert mit meinen Daten falls ich eine Offerte nicht weiterverfolgen möchte?Wird eine Offerte nicht berücksichtigt werden sämtliche von ECOLUTION erstellten Offertunterlagen unaufgefordert gelöscht.
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Kann ich eine Offerte von ECOLUTION für eigene Zwecke weiterverwenden?Alle von ECOLUTION erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht und kommerziell genutzt werden.
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Gelten gewährte Rabatte auch für weitere Dienstleistungen?Nein, die auf bestimmte Vertragspositionen gewährten Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen und Materialien gebunden.
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Kann nach einem Aktionsablauf weiterhin von der Aktion profitieren?Nein, Aktionspreise gelten grundsätzlich nur bei Bestellung innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfristen.
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Sind die ersichtlichigen Preise inklusive Mehwertsteuern?Unter Vorbehalt einer ausdrücklichen abweichenden Regelung verstehen sich alle aufgelisteten Preise inklusive Mehrwertsteuer (MwSt).
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Wann erhalte ich meine Rechnung?Die Rechnung wird nach der Auftragserfüllung versendet.
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Ab wann ist die gelieferte Leistung in meinem geistigen Eigentum?Die gelieferte Leistung geht erst nach vollständem Zahlungseingang auf unserem Postkonto in Ihr Eigentum über.
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Kann ich meine erhaltene Leistung beanstandan, falls ich damit nicht einverstanden bin?"Falls Sie aus irgendeinem Grund mit einer Leistung nicht zufrieden sind, dann benachrichtige uns bitte sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Leistung. Bei berechtigter Beanstandung wir die Leistung nachgebessert. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Haftet ECOLUTION für aufgelaufene Folgeschäden im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistungen?ECOLUTION lehnt jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung ab.
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Gelten für mich die AGBs?Mit der Auftragserteilung anerkannt der Vertragspartner die AGBs als verbindlich.
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Wo befindet sich der Hauptsitz von ECOLUTION?Der Hauptsitz von ECOCLUTION befindet sich in 5400 Baden AG.
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