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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages (z.B. GEAK, Energienachweis, Planung Gebäudetechnik).
     

  2. Alle von ECOLUTION ENGINEERING GMBH erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht und kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche von ECOLUTION ENGINEERING GMBH erstellten Offertunterlagen unaufgefordert zu löschen oder zurückzugeben.
     

  3. Auf bestimmte Vertragspositionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
     

  4. Aktionspreise gelten grundsätzlich nur bei Bestellung innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfristen.
     

  5. Vorbehalten einer ausdrücklichen abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise inkl. Mehrwertsteuer.
     

  6. Ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    30 Tage netto, ab Rechnungsdatum.
    Übersteigt das Auftragsvolumen CHF 5'000.- stellen wir wie folgt Rechnung:
    50% bei Auftragserteilung, 10 Tage ab Rechnungsdatum
    Restliche 50% nach Abnahme, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
    Für verspätete Zahlungen ist ab dem 11. bzw. 21 Tag ein Verzugszins von 5% geschuldet.

     

  7. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferten Leistungen unser Eigentum.
     

  8. Sollte im Verlauf der Arbeiten ein besonders gesundheitsgefährdender Stoff wie Asbest vorgefunden werden, sind wir nach Arbeitsgesetz verpflichtet, die Arbeiten sofort einzustellen. In diesem Fall werden wir den Bauherrn sofort darüber informieren. Der Bauherr verpflichtet sich, die Gefahrenermittlung, Risikobewertung und allenfalls notwendigen Massnahmen zur Gefahrenbeseitigung auf eigene Rechnung zu veranlassen. Die verarbeiteten Fristen und Termin verschieben sich ohne weiteres um die für die Eliminierung der Gefährdung erforderliche Zeit.
     

  9. Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit einer Leistung nicht zufrieden sein, dann benachrichtigen Sie uns bitte sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Leistung. Bei berechtigter Beanstandung wir die Leistung nachgebessert. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
     

  10. Der kantonale Förderbeitrag des GEAK ist im GEAK-Rechner bzw. Preis berücksichtigt und wird von ECOLUTION ENGINEERING GMBH einbehalten.
     

  11. ECOLUTION ENGINEERING GMBH lehnt jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung ab.
     

  12. Mit der Auftragserteilung anerkannt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.
     

  13. Der Gerichtsstand befindet sich in Ennetbaden, Kanton Aargau, am Sitz der ECOLUTION ENGINEERING GMBH.

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